Dienstgeschwister/Ordensmitglied
Jeder Interessent/Jede Interessentin hat ein Noviziat zu durchlaufen. Dieses dauert mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahre.
Im Rahmen des Noviziates kommt es zu regelmäßigen Gesprächen mit dem Abtpräses und/oder der Priorin.
Das Ende der Noviziatszeit - und damit die Möglichkeit zum vollen Ordensbeitritt und zur Einsetzung als Dienstgeschwister - bestimmt der Abtpräses in Absprache mit der Priorin.
Das Ergebnis wird dem Orden vorgelegt und alle vollwertigen Dienstgeschwister/Ordensmitglieder stimmen über eine Einsetzung ab. Das Ergebnis muss einstimmig sein.
Jedes Dienstgeschwister/Ordensmitglied kann jederzeit aus dem Orden austreten. Dieses Anliegen muss wenigstens mündlich beim Abtpräses oder der Priorin geschehen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Dienstgeschwistern.