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Tertiärgeschwister

 

Wenn sich jemand dem Orden sehr verbunden fühlt, sich aber nicht voll in den Dienst stellen lassen will oder kann, so besteht die Möglichkeit den Status als Tertiärgeschwister zu erhalten.

 Voraussetzung hierfür ist:

- Teilnahme an der Gemeinde seit mindestens 2 Jahren

- Anfrage über ein vollwertiges Dienstgeschwister/Ordensmitglied

- Besprechung/Anhörung mit dem ganzen Orden und dessen einstimmige Annahme

- anschließende Noviziatszeit von 1/2 - 1 Jahr (nach Abstimmung mit dem Orden erfolgt die Aufnahme)

Im Anschluss daran wird der /die TertiäranwärterIn in einem Gottesdienst eingekleidet (Choralbe und Kreuz) und aufgenommen.

Tertiärgeschwister haben das Recht an allen Treffen, Einkehrtagen und Veranstaltungen teilzunehmen, sowie sich den Regularien (Stundengebet, Themenarbeit, Wocheneinkehr) anzuschließen. Ihnen können - in gegenseitigem Einverständnis - bestimmte Aufgaben übertragen werden. Außerdem vertreten auch Tertiärgeschwister den Orden in der Öffentlichkeit.

Jedes Tertiärgeschwister kann diesen Status jederzeit zurückgeben. Dieses Anliegen muss wenigstens mündlich beim Abtpräses oder der Priorin geschehen.