Home
Wir über uns
Struktur und Aufbau
Gemeinnützigkeit
Nizän. Bekenntnis
Angebote
Dienst im Orden
Das Kirchenjahr
Neue Ordensbilder
Gottesdiensttermine
Neuigkeiten
Kontakt
Datenschutz

Gemeinnützigkeit

 

Auf der Grundlage der auch hier im Internetauftritt des Ordens veröffentlichten Überzeugungen für unsere Arbeit (siehe vor allem den Punkt: Angebote) haben wir die Anerkennung des Ordens als 'Körperschaft für die Förderung gemeinnütziger Zwecke - Förderung der Religion, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 2AO - beantragt.

 

Seit dem 08.05.2012 hat der Philippus-Orden (OAP) den Status einer 'Gemeinnützigen Körperschaft'  iSd       §§ 51ff AO.

Somit können für Spenden an uns (Sach- und Barmittelspenden) auch Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, die dann vom jeweiligen Finanzamt im Rahmen der jährlichen Lohn- bzw. Einkommenssteuer-erklärung anzuerkennen sind.

 

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an eines der Dienstgeschwister/Ordensmitglieder.