Gemeinnützigkeit
Auf der Grundlage der auch hier im Internetauftritt des Ordens veröffentlichten Überzeugungen für unsere Arbeit (siehe vor allem den Punkt: Angebote) haben wir die Anerkennung des Ordens als 'Körperschaft für die Förderung gemeinnütziger Zwecke - Förderung der Religion, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 2AO - beantragt.
Seit dem 08.05.2012 hat der Philippus-Orden (OAP) den Status einer 'Gemeinnützigen Körperschaft' iSd §§ 51ff AO.
Somit können für Spenden an uns (Sach- und Barmittelspenden) auch Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, die dann vom jeweiligen Finanzamt im Rahmen der jährlichen Lohn- bzw. Einkommenssteuer-erklärung anzuerkennen sind.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an eines der Dienstgeschwister/Ordensmitglieder.